Zulassungsvoraussetzungen
- Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
- Master in Psychologie
- Gleichwertiger Hochschulabschluss der Psychologie aus einem anderen Staat
Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unseren regionalen Auswahlverfahren voraus. Siehe auch unter Anmeldung.
Rechtsgrundlage
- Psychotherapeutengesetz: Allgemeiner Rahmen für die Ausbildung und Tätigkeit als PsychotherapeutIn
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen: Ausbildungsrahmen, Prüfung und Approbation
Ausbildungsdauer
Die Mindest-Ausbildungsdauer beträgt an unseren Ausbildungszentren in der Regel drei Jahre. Eine Ausnahme bildet das Ausbildungszentrum Dresden, hier dauert die Ausbildung 5 Jahre.