Zulassungsvoraussetzungen

  • Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
  • Master in Psychologie
  • Gleichwertiger Hochschulabschluss der Psychologie aus einem anderen Staat

Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unseren regionalen Auswahlverfahren voraus. Siehe auch unter Anmeldung.

Rechtsgrundlage

  • Psychotherapeutengesetz: Allgemeiner Rahmen für die Ausbildung und Tätigkeit als PsychotherapeutIn
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen: Ausbildungsrahmen, Prüfung und Approbation

Ausbildungsdauer

Die Mindest-Ausbildungsdauer beträgt an unseren Ausbildungszentren in der Regel drei Jahre. Eine Ausnahme bildet das Ausbildungszentrum Dresden, hier dauert die Ausbildung 5 Jahre.

Download: