Stamm-SupervisorInnen
Die Durchführung aller im Rahmen der Praktischen Ausbildung selbstständig durchgeführten Therapien muss von SupervisorInnen des Ausbildungszentrums überprüft und begleitet werden, die die Qualitätskriterien des Psychotherapeuten-Gesetzes erfüllen und vom Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen anerkannt sind. 50 Stunden finden in Form von Einzelsupervision statt, weitere 100 Stunden in kleinen Gruppen von etwa vier TeilnehmerInnen. Dadurch kann durchschnittlich jede vierte der 600 Therapiestunden extern supervidiert werden.
Zusätzlich treffen sich die AusbildungsteilnehmerInnen in Arbeitsgruppen regelmäßig zur kollegialen Intervision ihrer Praktischen Tätigkeit und Ausbildung. In diesen Arbeitsgruppen, die eine Besonderheit der DGVT-Ausbildung darstellen, wird darüber hinaus immer wieder der Zusammenhang zwischen der Theoretischen und der Praktischen Ausbildung reflektiert.
Aus Datenschutzgründen werden die Namen der für das Institut tätigen SupervisorInnen zunächst nicht veröffentlicht, konkrete Anfragen können aber an das Ausbildungszentrum gestellt werden.